Internationale Käufer müssen beim Erwerb einer Immobilie in der Türkei einen wichtigen finanziellen Verfahrensschritt berücksichtigen: den vorgeschriebenen Devisenvorgang und das als Döviz Alım Belgesi beziehungsweise DAB bezeichnete Dokument.
Die Regelung wurde 2022 eingeführt und ist auch 2026 für entsprechende Immobilienkäufe ausländischer Personen relevant.
Nach dem geltenden Rahmen werden Zahlungsverpflichtungen für Immobilien, die in der Türkei von Personen ohne türkische Staatsangehörigkeit erworben werden, in Fremdwährung erfüllt. Vor der Tapu-Transaktion wird die entsprechende Fremdwährung an eine in der Türkei tätige Bank verkauft und von der Bank im vorgesehenen Verfahren an die Zentralbank der Republik Türkei weiterverkauft. Die Zahlung an die betreffende Partei erfolgt anschließend in türkischen Lira.
Internationale Käufer sollten dieses Verfahren als einen Bestandteil des gesamten Immobilienkaufs in der Türkei verstehen.
Döviz Alım Belgesi wird üblicherweise mit DAB abgekürzt und dokumentiert die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf über das Bankensystem durchgeführte Devisentransaktion.
Das Dokument enthält die nach den geltenden Bestimmungen erforderlichen Angaben zur Identifikation, zur Verbindung mit der Immobilientransaktion, zum US-Dollar-Gegenwert der erworbenen Fremdwährung und zum Zweck der Transaktion.
Das DAB stellt somit die Verbindung zwischen dem vorgeschriebenen Devisenvorgang und dem konkreten Immobilienkauf her.
Ja.
Die entsprechende Verpflichtung ist weiterhin Bestandteil des geltenden Regelwerks der Zentralbank der Republik Türkei.
Internationale Käufer sollten daher nicht davon ausgehen, dass die Regelung aufgehoben wurde, nur weil sie bereits 2022 eingeführt wurde.
Gleichzeitig sollten aktuelle Verfahrensinformationen verwendet werden, da sich administrative Abläufe weiterentwickeln können.
Die erforderliche Devisentransaktion muss entsprechend dem geltenden Verfahren über eine in der Türkei tätige Bank durchgeführt werden.
Ein gewöhnlicher Währungsumtausch in einer Wechselstube ersetzt dieses für die Immobilientransaktion vorgesehene Bankverfahren nicht.
Käufer sollten deshalb die Zahlungsstruktur bereits vor dem Tapu-Termin mit der Bank und den an der Transaktion beteiligten Fachleuten abstimmen.
Die erforderliche Transaktion muss vor dem entsprechenden Eigentumsübertragungsverfahren abgeschlossen werden.
Internationale Käufer sollten den Bankvorgang daher nicht erst nach der geplanten Tapu-Übertragung organisieren.
Bankverfahren und Immobilientransaktion sollten im Voraus als Bestandteile des gesamten Immobilienkaufprozesses in der Türkei koordiniert werden.
Bei diesem Punkt können ältere Internetinformationen irreführend sein.
Nach dem aktuellen Verfahren übermittelt die Bank, die das DAB ausstellt, das Dokument elektronisch über das registrierte elektronische Postsystem KEP an die zuständige Grundbuchverwaltung.
Das erforderliche Dokument muss von der Bank übermittelt worden sein, bevor die entsprechende Tapu-Antragstellung durchgeführt werden kann.
Ältere Anleitungen, nach denen der Käufer das Dokument grundsätzlich selbst in Papierform beim Grundbuchamt vorlegt, sollten deshalb nicht ohne aktuelle Prüfung verwendet werden.
Der relevante Betrag sollte entsprechend den geltenden Regeln der Zahlungsverpflichtung aus der Immobilientransaktion entsprechen.
Der im DAB eingetragene Betrag in türkischen Lira wird im Zusammenhang mit dem für das Grundbuchverfahren angegebenen Verkaufspreis verwendet.
Da sich einzelne Transaktionen unterscheiden können, sollte der genaue Betrag vor dem Devisenvorgang mit der Bank und den Fachleuten abgestimmt werden, die den Kauf begleiten.
Nach dem geltenden Rahmen kann die Devisentransaktion von bestimmten Personen durchgeführt werden, die mit dem Immobiliengeschäft verbunden sind.
Dazu können Käufer, Verkäufer oder deren bevollmächtigte Vertreter gehören.
Handelt ein Vertreter für eine Partei, muss die entsprechende Befugnis ordnungsgemäß bestehen.
Internationale Käufer, die nicht bei allen Schritten persönlich anwesend sein können, finden weitere Informationen in unserem Guide Vollmacht beim Immobilienkauf in der Türkei.
Die Regelung betrifft im entsprechenden Rahmen Personen, die keine staatsbürgerliche Verbindung zur Republik Türkei besitzen.
Die konkrete Dokumentation und das Verfahren können jedoch von den individuellen Umständen einer Transaktion abhängen.
Käufer sollten deshalb vor einer Geldüberweisung prüfen, welche aktuellen Anforderungen auf ihren konkreten Kauf anwendbar sind.
Weitere Informationen finden Sie im Guide
Das Devisenverfahren darf nicht mit der eigentlichen Eigentumsübertragung verwechselt werden.
Das DAB betrifft die finanziellen und dokumentarischen Anforderungen der Transaktion.
Das Tapu-Verfahren betrifft die offizielle Registrierung des Eigentums.
Beide gehören zum Kaufprozess, erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen.
Weitere Informationen zur Eigentumsübertragung bietet unser Guide Tapu in der Türkei.
Bei Immobilienkäufen, die mit einem Antrag auf türkische Staatsbürgerschaft verbunden sind, können zusätzliche Unterlagen und Anforderungen gelten.
Das DAB betrifft den Devisenvorgang. Für staatsbürgerschaftsbezogene Transaktionen können darüber hinaus zusätzliche Zahlungsnachweise und die Einhaltung besonderer Investitionsbedingungen erforderlich sein.
Das Vorhandensein eines DAB allein bedeutet daher nicht, dass eine Immobilie automatisch für ein Staatsbürgerschaftsverfahren qualifiziert ist.
Aktuelle Investitionswerte, Zahlungsnachweise und weitere Voraussetzungen müssen separat geprüft werden.
Weitere Informationen sollten über unseren speziellen Guide Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition eingeholt werden.
Nein.
Ein DAB und ein Bankbeleg erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Das DAB dokumentiert die vorgeschriebene Devisentransaktion über das Bankensystem.
Ein Bankbeleg kann dagegen eine Zahlung oder Überweisung zwischen den Parteien dokumentieren.
Je nach Art und Zweck der Transaktion können verschiedene Bankunterlagen erforderlich sein.
Die geltenden Regeln ermöglichen bestimmten mit der Transaktion verbundenen Parteien, einschließlich Käufer, Verkäufer und autorisierten Vertretern, die entsprechende Fremdwährung an die Bank zu verkaufen.
Die Zahlungsstruktur sollte jedoch vor der Überweisung größerer Geldbeträge festgelegt werden.
Internationale Käufer sollten die Zahlungsabwicklung nicht erst improvisieren, nachdem das Geld bereits überwiesen wurde.
Bank und die den Kauf begleitenden Fachleute sollten das geplante Verfahren im Voraus kennen.
Da die Regelung seit 2022 besteht, gibt es inzwischen zahlreiche ältere Online-Artikel zum Thema.
Grundlegende Informationen können weiterhin richtig sein, administrative Details können sich jedoch verändern.
Ein wichtiges Beispiel ist die elektronische Übermittlung des DAB durch die Bank an die zuständige Grundbuchverwaltung.
Aktuelle Informationen der Bank und der zuständigen Behörden sollten deshalb Vorrang vor alten Online-Checklisten haben.
Das Devisenverfahren kann auch für internationale Käufer relevant sein, die in beliebten Regionen wie Antalya und Belek Immobilien erwerben.
Unabhängig davon, ob Immobilien zum Verkauf in Antalya oder Immobilien in Belek gesucht werden, sollte die Bankdokumentation vor der Eigentumsübertragung organisiert sein.
Ein internationaler Käufer kann Belek zunächst wegen Golf in Belek und des Resort-Lebensstils entdecken. Ein späterer Immobilienkauf muss dennoch die entsprechenden Bank-, Dokumentations- und Eigentumsverfahren korrekt durchlaufen.
Das DAB sollte als geplanter Bestandteil der Immobilientransaktion behandelt werden und nicht als Formalität in letzter Minute.
Vor der Eigentumsübertragung sollte geklärt sein, wie der Kaufpreis übertragen wird, welche Bank den erforderlichen Devisenvorgang durchführt und wie die notwendigen Dokumente verarbeitet werden.
Internationale Käufer, die zunächst den vollständigen Ablauf verstehen möchten, können mit unserem Hauptguide Immobilienkauf in der Türkei beginnen.
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